Kamen, 20.02.2013, von Jürgen Bartkowiak

Kraftfahrerbelehrung 2013

Die diesjährige Fortbildung von 20 Inhaber einer THW-Fahrgenehmigung fand bei der Autobahnpolizei Kamen statt.

Belehrung im Unterrichtsraum der Wache

Zunächst bekamen die THW-Helfer vom Leiter der Wache, Michael Schmieder, eine kurze Einführung über die Zuständigkeiten der Diensstelle.

Die eigentliche Belehrung der Kraftfahrer nahmen die Verkehrssicherheitsberater der Autobahnpolizei, Ralf Lerche und Achim Kieserling von der Polizeidirektion Dortmund vor.

Gemäß der Fahrzeugdienstanweisung des THW ist es die Pflicht eines jeden Kraftfahrers, einmal jährlich an einer Kraftfahrerbelehrung teilzunehmen.

Ohne eine solche Belehrung ist die THW Fahrgenehmigung ungültig und der Kraftfahrer darf keine Einsatzfahrzeuge des THW mehr fahren.

Inhalt dieser Belehrung ist die Wiederholung der theoretischen Inhalte aus der Fahrausbildung in Bezug auf die Rechte und Pflichten im Straßenverkehr allgemein aber auch THW spezifisch. Besonderer Wert wurde dabei auf Sonderrechte, die bei Einsatzfahrzeugen zu beachten sind, gelegt.

Nach der Belehrung gab es noch für die THW-Helfer eine Führung durch die Wache in Kamen.


  • Belehrung im Unterrichtsraum der Wache

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