THW in kürze

Gründung des Technischen Hilfswerks

Das Technische Hilfswerk, gegründet 1950, ist die Katastrophenschutzorganisation der Bundesregierung und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministers. Drei Aufgaben sind dem THW zugewiesen:

- die technische Hilfe im Zivilschutz
- in der humanitären Hilfe der Bundesregierung im Ausland
- in der Gefahrenabwehr auf Anforderung der zuständigen Stellen.


Unser Ziel ist es, mit humanitärer Hilfe, die Not der Menschen zu lindern. Die kompetente Hilfe des THW wird immer dann angefordert, wenn mit umfangreicher technischer Ausstattung gearbeitet werden muss oder absehbar ist, dass die Arbeit mit technischen Mitteln längere Zeit in Anspruch nimmt.
„Wer Brücken baut, verbindet Menschen." Daher sind die Männer und Frauen des THW nicht nur für den technischen Einsatz ausgebildet. Das Verständnis, dass ihr Dienst vor Ort auch ein bleibender Beitrag zur Völkerverständigung ist, steht am Anfang jeder THW-Karriere.

 

 

Grundregeln in der Humanitären Hilfe

 

Die im Koordinierungsausschuss "Humanitäre Hilfe" zusammengeschlossenen Hilfsorganisationen und Bundesministerien verständigten sich für ihre Zusammenarbeit auf die „zwölf Grundregeln der humanitären Hilfe im Inn- und Ausland“.

  1. Durch Katastrophen, Kriege und Krisen leiden Menschen Not, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können. Die Not dieser Menschen zu lindern ist das Ziel humanitärer Hilfe.

  2. Alle Menschen haben das Recht auf humanitäre Hilfe und humanitären Schutz, ebenso wie ihnen das Recht zustehen muss, humanitäre Hilfe zu leisten und humanitären Schutz zu gewähren.

  3. Hilfe und Schutz werden ohne Ansehen von Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, politischer Überzeugung oder sonstigen Unterscheidungsmerkmalen gewährt. Humanitäre Hilfe darf weder von politischen oder religiösen Einstellungen abhängig gemacht werden, noch darf sie diese fördern. Einziges Kriterium bei der Abwägung von Prioritäten der Hilfeleistungen ist die Not der Menschen.

  4. Die im Gesprächskreis als Träger der Hilfe mitwirkenden Organisationen und die staatlichen Einrichtungen handeln entsprechend ihren eigenen Richtlinien und Umsetzungsstrategien in eigener Verantwortung.

  5. Sie achten die Würde des Menschen bei der Durchführung ihrer Hilfe.

  6. Sie respektieren das im Einsatzland geltende Recht und Brauchtum. Sofern es bei dem Bestreben, die bestmögliche Hilfe zu leisten, mit Bestimmungen des Empfängerlandes zu Konflikten kommt, ist auf deren Beilegung im Hinblick auf das Ziel humanitärer Hilfe hinzuarbeiten.

  7. Sie werden sich soweit wie möglich bei Maßnahmen der humanitären Hilfe unterstützen und zusammenarbeiten.

  8. Die Hilfeleistenden verpflichten sich, sowohl gegenüber den Empfängern der Hilfe als auch gegenüber denjenigen, deren Zuwendungen und Spenden sie annehmen, Rechenschaft abzulegen.

  9. Humanitäre Hilfe ist in erster Linie Überlebenshilfe. Dabei bezieht sie die Selbsthilfekräfte ein und fördert die Reduzierung der Katastrophenanfälligkeit. Sie beachtet, wo es nötig ist, die Entwicklungsbedürfnisse.

  10. Die in der humanitären Hilfe tätigen Organisationen und staatlichen Einrichtungen beziehen von Anfang an örtliche Partner in ihre Planungen und Maßnahmen mit ein.

  11. Auch die Empfänger der Hilfe werden in die Organisation und Durchführung der Maßnahmen einbezogen.

  12. Hilfsgüter müssen bedarfsgerecht eingesetzt werden und sollen den lokalen Standards entsprechen; ausschlaggebend für Auswahl und Sendung von Hilfsgütern darf allein die aktuelle Notlage sein. Bei der Beschaffung von Hilfsgütern ist dem Einkauf in der von der Notlage betroffenen Region der Vorzug zu geben.

 

Der Präsident der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk hat zusammen mit der THW-Leitung seinen Sitz in Bonn-Bad Godesberg.

In 665 Ortsverbänden engagieren sich über 70.000 ehrenamtliche Helferinnen und   Helfer. Sie bilden die technischen Züge mit spezialisierten Fachgruppen.   Durchschnittlich zehn Ortsverbände schließen sich zu 66 Geschäftsführerbereichen zusammen, die wie ein großer Ortsverband zusammenwirken.

Dort leisten in Geschäftsstellen hauptamtliche Mitarbeiter Koordinations- und  Verwaltungsarbeit. Acht Landesverbände sind Ansprechpartner der obersten  Landesbehörden sowie der Landesverbände anderer Organisationen und Stellen.



Wenn Sie die Kräfte des THW anfordern wollen, brauchen Sie sich nur an den Ortsverband in Ihrer Nähe zu wenden oder an eine der Regionalstellen. Die kompetenten Spezialeinheiten stehen sofort zur Verfügung.