Raus aus dem Alltag, rein ins THW...
... getreu dem Motto der neuen Werbekampagne des THW folgen Sie dem Aufruf und werden Sie einfach Helferin oder Helfer in unserem Ortsverband.
Nur noch drei Fragen wären zu klären.
1. Frage: Erfülle ich die Voraussetzungen für eine Aufnahme?
In das THW aufgenommen werden kann, wer ...
- das 17. Lebensjahr vollendet hat
- noch nicht 60 Jahre alt ist
- die erforderliche Tauglichkeit besitze,
- seinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat
- dem THW für den Dienst zur Verfügung steht,
- nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden ist
- sich zum demokratischen Rechtsstaat bekennt,
- nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurde, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt,
- nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen?
Dann steht einer Aufnahme in das THW nichts mehr entgegen.
2. Frage: Was soll/kann ich mitbringen?
Wenn Sie gleich aufgenommen werden möchten, können Sie schon mal folgende Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis und Reisepass (falls vorhanden)
- Führerschein/e (auch Bootsführerscheine, Staplerscheine, Baugerätescheine, etc.)
- Passbild für Dienstausweis (vorzugsweise digital als JPEG)
- Impfausweis (falls vorhanden)
- Erste Hilfe Bescheinigung (16 Doppelstunden / falls vorhanden)
- Bekleidungs- und Schuhgrößen nach Deutscher Norm (z.B. Größe 50 bei Jacke oder Hose)
Auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen, können Sie trotzdem aufgenommen werden.
3. Frage: Wer ist mein Anprechpartner?
Ansprechpartner für die Aufnahme in unseren Ortsverband ist unser Ortsbeauftragter, Eugen Vormflede, oder unser stv. Ortsbeauftragter, Peter Seiffert. Nehmen sie telefonisch einfach Kontakt auf unter 0 23 89 / 12 11 (Mittwochs ab 19.00 Uhr)
Oder kontaktieren Sie uns per Email