Der Technische Zug - Führungskräfte
Den technischen Zug bilden die Bergungs- und Fachgruppen eines Ortsverbandes, sowie der Zugführer mit seinem Zugtrupp.
In dem technischen Zug sind somit die Einheiten des jeweiligen Ortsverbandes enthalten und können produktiv eingesetzt werden.
Zugtrupp
Der Zugtrupp ist die kleine mobile Einsatzleitung des Ortsverbandes. Angeführt vom Zugführer (ZFü) kümmert sich der Zugtruppführer (ZTrFü) mit seinen Kameraden um die Durchführung und Dokumentation des Einsatzes. Eine genauere Beschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten des Zugtrupps findet sich auf der Seite des Zugtrupps.
Zugführer
Der/die ZFü ist dem/r OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines/ihres Zuges verantwortlich. Er sorgt für die Ausbildung der Helfer/innen seines/ihres Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er/sie insbesondere:
- den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt.
- die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet,Unterführer/innen auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.
- Der/die Zugführer/in hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines/ihres Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er/sie zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er/sie hinzuwirken
- Der/die Zugführer/in ist verantwortlich für die Durchführung der seiner/ihrer Einheit übertragen.
Einsatzaufgaben, indem er/sie insbesondere:
- die Alarmierung seines/ihres Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
- die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
- Im/ihr zugewiesenen Einsatzraum seine/ihre Einheit fachgerecht einsetzt, Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt, die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.
- Im Einsatz ist er/sie der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt
Zugtruppführer
Der Zugtruppführer (ZTrFü) ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines Zugtrupps verantwortlich.
Er
- ist dem ZFü gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps verantwortlich.
- sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zugtrupps entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
- den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
- die Ausbildung durchführt oder überwacht,
- hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden.
- ist verantwortlich die Durchführung der seiner Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
- die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
- die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
- im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
- Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.
Bergungsgruppe
Die erste Bergung ist die Universaleinheit. Sie ist die erste Einheit, die im Einsatzfall ausrückt und ist für eine Vielzahl von Einsatzszenarien gerüstet. Eine genauere Beschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten der Bergungsgruppe findet sich auf der Seite der Bergungsgruppe.
Gruppenführer
Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Durchführung und Überwachung der Fachgruppentätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe
- Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern seiner/ihrer Gruppe
- die Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe
- Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
- Führung der Gruppe im Einsatz
- Dokumentation des Einsatzes /Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
- Herstellung und Aufrechterhaltung von Verbindungen zu übergeordneten und nachgeordneten Stellen
- Regelung der Versorgung seiner/ihrer Gruppe
- Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
- Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen.
Der/die Gruppenführer/in unterstützt die Geschäftsstelle und die Dienststelle des/r Landesbeauftragten im Rahmen seiner/ihrer Fachaufgabe bei der Vorbereitung und Durchführung überörtlicher und überregionaler Übungen und Ausbildungsveranstaltungen der Einsatzausbildung.
Truppführer
Der Truppführer (TrFü) führt die Helfer seines Trupps. Unter seiner Führung bewältigen die ihm unterstellten Helfer die gestellten Einsatzaufgaben. Vorgesetzter des Truppführers ist der jeweilige Gruppenführer.
- Vertretung des Gruppenführers/der Gruppenführerin
- Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des Trupps
- Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
- Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen
- Überprüfung bzw. Überwachung des Tragens der persönlichen Schutzausstattung der Helfer/innen
- Führung der ihm/ihr unterstellten Kräfte
- Kommunikation innerhalb der vorgegebenen Führungsstruktur
- Durchführung und Überwachung der Tätigkeit der Teileinheit entsprechend der StAN-Aufgaben
- Zusammenarbeit mit anderen Einheiten/Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
- Fürsorge gegenüber den Helfern/Helferinnen seines/ihres Trupps
- Dokumentation des Einsatzes
Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung
Die Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung verfügt über spezielle Fähigkeiten im Bereich Notversorgung und Notinstandsetzung.
Eine genauere Beschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten der Fachgruppe findet sich auf der Seite der Notversorgung und Notinstandsetzung.
Gruppenführer
Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Durchführung und Überwachung der Fachgruppentätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe
- Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern seiner/ihrer Gruppe
- die Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe
- Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
- Führung der Gruppe im Einsatz
- Dokumentation des Einsatzes /Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
- Herstellung und Aufrechterhaltung von Verbindungen zu übergeordneten und nachgeordneten Stellen
- Regelung der Versorgung seiner/ihrer Gruppe
- Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
- Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen.
Der/die Gruppenführer/in unterstützt die Geschäftsstelle und die Dienststelle des/r Landesbeauftragten im Rahmen seiner/ihrer Fachaufgabe bei der Vorbereitung und Durchführung überörtlicher und überregionaler Übungen und Ausbildungsveranstaltungen der Einsatzausbildung.
Truppführer
Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Durchführung und Überwachung der Tätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe
- Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern/innen seines/ihres Trupps
- Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen Führung des Trupps im Einsatz
- Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
- Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
- Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen.
Fachgruppe Elektroversorgung
Die Fachgruppe Elektroversorgung (FGr E) ist die spezialeinheit in unseren Ortsverband, wenn es darum geht zerstörte Kabel oder Freileitungen instandzusetzen oder wenn es darum geht mittels Netzersatzanlage einzelne Netzabschnitte mit Strom zu Versorgen. Eine genauere Beschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten der FGr Elektroversorgung findet sich auf der Seite der FGr Elektroversorgung.
Gruppenführer
Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Durchführung und Überwachung der Fachgruppentätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe
- Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern seiner/ihrer Gruppe
- die Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe
- Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
- Führung der Gruppe im Einsatz
- Dokumentation des Einsatzes /Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
- Herstellung und Aufrechterhaltung von Verbindungen zu übergeordneten und nachgeordneten Stellen
- Regelung der Versorgung seiner/ihrer Gruppe
- Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
- Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen.
Der/die Gruppenführer/in unterstützt die Geschäftsstelle und die Dienststelle des/r Landesbeauftragten im Rahmen seiner/ihrer Fachaufgabe bei der Vorbereitung und Durchführung überörtlicher und überregionaler Übungen und Ausbildungsveranstaltungen der Einsatzausbildung.
Truppführer
Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Durchführung und Überwachung der Tätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe
- Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern/innen seines/ihres Trupps
- Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen Führung des Trupps im Einsatz
- Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
- Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
- Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen.
Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen
Die Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen (FGr WP) ist in unseren Ortsverband die Spezialeinheit wenn Wassermassen zur gefahr werden. Mit Ihren Hochleistungspumpen können sie Kellerräume auspumpen oder sogar große Flächen wieder Trockenlegen. Eine genauere Beschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten der FGr Wasserschaden/Pumpen findet sich auf der Seite FGr Wasserschaden/Pumpen.
Gruppenführer
Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Durchführung und Überwachung der Fachgruppentätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe
- Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern seiner/ihrer Gruppe
- die Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe
- Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
- Führung der Gruppe im Einsatz
- Dokumentation des Einsatzes /Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
- Herstellung und Aufrechterhaltung von Verbindungen zu übergeordneten und nachgeordneten Stellen
- Regelung der Versorgung seiner/ihrer Gruppe
- Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
- Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen.
Der/die Gruppenführer/in unterstützt die Geschäftsstelle und die Dienststelle des/r Landesbeauftragten im Rahmen seiner/ihrer Fachaufgabe bei der Vorbereitung und Durchführung überörtlicher und überregionaler Übungen und Ausbildungsveranstaltungen der Einsatzausbildung.
Truppführer
Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Durchführung und Überwachung der Tätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe
- Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern/innen seines/ihres Trupps
- Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen Führung des Trupps im Einsatz
- Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
- Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
- Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen.