Notunterbringung

„Notunterbringung“ bedeutet die behelfsmäßige Unterbringung und Ordnung von Einsatzkräften (in der Größenordnung von zwei taktischen Teileinheiten und einer kleinen Führungseinheit) und Betroffenen in der Nähe des Einsatzgebiets. Alle damit unmittelbar zusammenhängenden Aufgaben werden hierunter ebenfalls subsummiert.